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Butylphenyl Methylpropional verboten wann

Lilial (Butylphenyl Methylpropional) – EU-Verbot seit 2022: Was Sie wissen müssen

April 16, 2026

Seit dem 1. März 2022 ist der Duftstoff Lilial – chemisch korrekt als Butylphenyl Methylpropional (BMP) oder auch 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd bezeichnet – in der gesamten Europäischen Union als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten. Der INCI-Name lautet BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL, der CAS-Nummer ist 80-54-6 zugeordnet. Das Verbot betrifft Shampoos, Duschgels, Cremes, Parfüms, Deodorants und alle weiteren kosmetischen Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden.

Trotz des Verbots tauchen Lilial-haltige Produkte immer noch im Handel auf – ein Problem, das Hersteller, Händler und Verbraucher gleichermaßen betrifft. Dieser Artikel erklärt die rechtliche Grundlage des Verbots, die toxikologischen Hintergründe, die praktischen Konsequenzen sowie häufige Fragen rund um das Thema.

💡 Auf einen Blick: Lilial ist seit dem 1. März 2022 EU-weit in Kosmetika verboten (Verordnung (EU) 2021/1902). Grundlage ist die Einstufung als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B. Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und noch Lilial enthalten, sind nicht rechtskonform.

Was ist Lilial (Butylphenyl Methylpropional)?

Lilial ist ein synthetischer Duftstoff, der seit Jahrzehnten in der Kosmetik-, Parfüm- und Haushaltsproduktindustrie weit verbreitet war. Er erzeugt einen frischen, blumigen und leicht pudrigen Duft und wurde häufig in Kombination mit anderen Duftstoffen eingesetzt. Handelsübliche Bezeichnungen sind neben „Lilial“ auch „Majantol“, „Lilestralis“ oder „p-tBP“. Der Stoff wurde vom Schweizer Chemiekonzern Givaudan entwickelt und war einer der meistverwendeten Duftstoffe weltweit.

In kosmetischen Produkten war Lilial vor dem Verbot in sehr vielen alltäglichen Artikeln zu finden: Haarshampoos, Conditioner, Körperlotionen, Duschgele, Deodorants, Rasiercremes sowie Parfüms und Eau de Toilette. Die Substanz besitzt die Summenformel C14H20O und zählt chemisch zur Gruppe der aliphatischen Aldehyde.

Technische Daten im Überblick

•INCI-Name: BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL

•CAS-Nummer: 80-54-6

•Chemischer Name: 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd

•Summenformel: C₁₄H₂₀O

•Handelsname: Lilial (Givaudan), Majantol, p-tBP

•Duftprofil: Frisch, blumig, leicht pudrig, Maiglöckchen-artig

Rechtliche Grundlage: Verordnung (EU) 2021/1902

Das Verbot basiert auf der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1902 der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2021, die am 1. März 2022 in Kraft trat. Diese Verordnung ändert Anhang II der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), in dem die in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe aufgelistet sind. Butylphenyl Methylpropional wurde als Eintrag Nr. 1666 in Anhang II aufgenommen.

Der Gesetzgebungsprozess folgte der Einstufung von Lilial als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B (Repr. 1B) nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Diese Einstufung bedeutet, dass der Stoff als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen gilt, basierend auf Tierversuchen. Die H-Sätze H360FD und H361 charakterisieren die Gefährdung: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das ungeborene Kind schädigen.

Fristen und Übergangsregelungen

•1. März 2022: Verbot für das Inverkehrbringen neuer Produkte mit Lilial

•Bereits vor dem 1. März 2022 in Verkehr gebrachte Produkte durften noch bis zum Abverkauf der Lagerbestände angeboten werden

•Seit dem 1. März 2022 gilt: Kein Hersteller, Importeur oder Händler darf neue Chargen lilial-haltiger Kosmetika auf den EU-Markt bringen

⚠️ Wichtiger Hinweis: Es gab keine verlängerte Aufbrauchfrist für bereits im Handel befindliche Bestände, wie sie bei manchen anderen Verboten gewährt wird. Das Verbot gilt absolut für alle ab dem Stichtag in Verkehr gebrachten Produkte.

Toxikologischer Hintergrund: Warum wurde Lilial verboten?

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Kommission hat Butylphenyl Methylpropional in mehreren Gutachten untersucht. Entscheidend war das SCCS-Gutachten SCCS/1591/17 (überarbeitet 2019), das die reproduktionstoxischen Eigenschaften von Lilial bestätigte. In Tierstudien wurden Schädigungen der Fruchtbarkeit und der fötalen Entwicklung beobachtet. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Lilial in kosmetischen Produkten nicht als sicher für den Verbraucher eingestuft werden kann.

Die Einstufung als Repr. 1B entspricht dem höchsten Gefahrenniveau für reproduktionstoxische Stoffe unterhalb der nachgewiesenen Humanreproduktonstoxizität (Kategorie 1A). Sie bedeutet, dass ausreichende Belege aus Tierversuchen vorliegen, die aber (noch) nicht durch umfangreiche Humanstudien bestätigt wurden. Dennoch ist das Schutzniveau für Kosmetika besonders hoch, da diese Produkte täglich und in großen Mengen verwendet werden.

Einordnung unter CMR-Stoffe

Als CMR-Stoff (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) der Kategorie 1B ist Lilial nach Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn der SCCS die Sicherheit nachgewiesen hätte – was er ausdrücklich nicht tat. Das Verbot war damit konsequent und rechtlich zwingend.

Gesundheitliche Risikobewertung

•Reproduktionstoxizität: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (H360F)

•Entwicklungstoxizität: Kann das ungeborene Kind schädigen (H360D)

•Besondere Risikogruppen: Schwangere, Frauen im gebärfähigen Alter, Paare mit Kinderwunsch

•Expositionsweg: Dermale Absorption (Aufnahme über die Haut), Inhalation bei Parfüms

•Allergenpotenzial: Lilial ist auch als Kontaktallergieauslöser bekannt (war bereits deklarationspflichtig bei >0,001 % in Leave-on-Produkten)

Welche Produkte waren betroffen?

Lilial war in einer Vielzahl von Kosmetikprodukten aller Preisklassen und Marken zu finden. Das Verbot betraf Massenmarktprodukte ebenso wie Premiumprodukte und Apothekenprodukte. Bekannte Rückrufe und Reformulierungen nach dem Verbot betrafen unter anderem das Dandruff-Shampoo Stieprox (GSK), diverse Sagella-Intimwaschlotionen, Tiroler Nussöl sowie Kneipp-Produkte. Auch mehrere Produkte des Pharmacosmos-Konzerns und EurimPharm mussten zurückgerufen werden.

Produktkategorien mit früherem Lilial-Einsatz

•Haarpflege: Shampoos, Conditioner, Spülungen, Haarmasken

•Körperpflege: Duschgele, Körperlotionen, Körperbutter, Handcremes (z. B. Herbacin, Eubos)

•Gesichtspflege: Reinigungsgele, Toner, Feuchtigkeitscremes

•Hygiene: Deodorants, Intimwaschlotionen, Rasiercremes, Flüssigseifen (z. B. Rituals)

•Parfümerie: Eau de Toilette, Eau de Parfum, Körpersprays

•Babypflege: Einige Babybadeprodukte und -lotionen

Verstöße und Marktvollzug: Lilial noch immer im Handel

Trotz des seit 2022 geltenden Verbots werden über das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) regelmäßig Kosmetikprodukte gemeldet, die noch Lilial enthalten. Im Safety Gate Report für 2024 zählten Kosmetika mit verbotenen Duftstoffen, darunter Lilial und das ebenfalls verbotene Lyral (Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde), zu den am häufigsten gemeldeten Kategorien im Bereich der Verbrauchersicherheit.

Österreichische und deutsche Verbraucherschutzbehörden sowie die Stiftung Warentest und Öko-Test haben noch 2023, 2024 und 2025 Produkte mit Lilial im deutschen und europäischen Handel gefunden. Betroffen waren dabei nicht nur Nischenmarken, sondern auch namhafte Hersteller, die Reformulierungen entweder zu spät oder unvollständig umgesetzt hatten. Österreichische Untersuchungen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) fanden Lilial in Parfüms und Körperpflegeprodukten.

Rechtliche Konsequenzen für Hersteller und Händler

Das Inverkehrbringen lilial-haltiger Kosmetika nach dem 1. März 2022 stellt einen klaren Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung dar und kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Die IT-Recht Kanzlei München berichtete bereits 2023 von ersten Abmahnungen gegen Onlinehändler, die lilial-haltige Produkte noch im Sortiment führten.

•Behördliche Maßnahmen: Produktrückrufe, Marktüberwachungsmaßnahmen, behördliche Anordnungen

•Zivilrechtliche Abmahnungen: Durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände

•Bußgelder: Nach nationalem Recht (in Deutschland nach § 27 LFGB i. V. m. der Kosmetik-Verordnung)

•Haftungsrisiken: Produkthaftung gegenüber geschädigten Verbrauchern

•Meldepflicht im Safety Gate: Bei Inverkehrbringen nach dem Verbotsdatum

So erkennen Verbraucher Lilial in Produkten

Verbraucher können selbst prüfen, ob ein Produkt Lilial enthält, indem sie die INCI-Liste (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) auf der Verpackung lesen. Der INCI-Name „BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL“ muss angegeben werden, wenn der Stoff vorhanden ist. Ältere Produkte, die vor dem 1. März 2022 hergestellt wurden, können noch Lilial enthalten – besonders wenn sie lange im Haushalt lagern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Produktionsdatum (PAO = Period After Opening) und das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen.

Tipps zur Produktprüfung

•INCI-Liste lesen: Suche nach „BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL“ – diese Bezeichnung ist EU-weit vorgeschrieben

•Produktionscharge prüfen: Produkte mit Herstellungsdatum vor März 2022 können noch konform sein

•Online-Datenbanken nutzen: INCI Decoder, CosDNA, EWG Skin Deep ermöglichen die Suche nach Inhaltsstoffen

•Safety Gate abfragen: Unter ec.europa.eu/safety-gate lassen sich gemeldete Produkte recherchieren

•Bei Beschwerden: Kontakt zur zuständigen Länderbehörde (z. B. LAVES in Niedersachsen, LGL in Bayern)

Alternativen zu Lilial: Was verwenden Hersteller jetzt?

Nach dem Verbot standen Hersteller vor der Herausforderung, den charakteristischen Lilial-Duft zu ersetzen, ohne Qualität oder Verbrauchererlebnis einzubüßen. Die Parfümindustrie und Kosmetikhersteller haben verschiedene Alternativen entwickelt und eingesetzt. Die Reformulierung von Duftmischungen ist allerdings komplex, da Lilial oft ein integraler Bestandteil eines Duftkomplexes war.

Mögliche Ersatzstoffe und Strategien

•Majantol (INCI: MAJANTOL): Strukturell ähnlicher Duftstoff, der ebenfalls blumig-frische Noten liefert, aber bislang nicht unter das EU-Verbot fällt

•Lysmeral (Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde, HICC/Lyral): Ebenfalls seit 2022 verboten – kein gültiger Ersatz

•Natürliche Duftalkohole: Z. B. aus Maiglöckchen-Extrakt oder Lilien – begrenzte Verfügbarkeit und höhere Kosten

•Synthetische Neuentwicklungen: Duftchemiker arbeiten an neuartigen Aldehyd-Verbindungen mit ähnlichem Profil, aber verbessertem Sicherheitsprofil

•Reformulierung des Gesamtdufts: Viele Hersteller nutzen das Verbot als Anlass, Duftkompositionen grundlegend neu zu entwickeln

Bekannte Marken wie Rituals, Herbacin, Olaplex und Eubos haben ihre betroffenen Produkte bereits reformuliert und dies auch öffentlich kommuniziert. Öko-Test hat im März 2026 Neuformulierungen dieser Produkte ohne Lilial bestätigt.

Lilial außerhalb der Kosmetik: REACH-Beschränkungen

Das Kosmetikverbot ist nicht das einzige regulatorische Instrument, das auf Lilial angewendet wird. Als CMR-Stoff der Kategorie 1B ist Butylphenyl Methylpropional auch in anderen Anwendungsbereichen eingeschränkt. Unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 können CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B in Verbraucherprodukten nicht ohne Weiteres verwendet werden. Artikel 68 REACH sieht Beschränkungsverfahren vor, die auch für Haushaltsprodukte wie Waschmittel, Weichspüler und Raumduftprodukte relevant sein können.

Hersteller von Haushalts- und Reinigungsprodukten sowie Lufterfrischern sollten daher auch die REACH-Regelungen für CMR-Stoffe im Blick behalten, auch wenn für diese Produktkategorien teilweise andere Schwellenwerte oder Ausnahmen gelten können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Darf ich ein Produkt mit Lilial noch verwenden, das ich vor 2022 gekauft habe?

A: Ja. Das Verbot richtet sich an Hersteller und Händler (Inverkehrbringen), nicht an private Endverbraucher. Es ist rechtlich nicht verboten, bereits gekaufte Produkte weiter zu benutzen. Aus gesundheitlicher Vorsicht – besonders für Schwangere – ist es jedoch ratsam, solche Produkte zu entsorgen.

F: Ich habe ein Produkt gefunden, das Lilial enthält und neu aussieht. Was tun?

A: Kaufen Sie das Produkt nicht und melden Sie es der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. In Deutschland sind dies die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Bundesländer. Eine Meldung ist auch über das EU-Safety-Gate-Portal möglich.

F: Gilt das Verbot auch für Produkte aus Drittländern, die ich online kaufe?

A: Ja. Alle kosmetischen Mittel, die auf dem EU-Markt angeboten werden – unabhängig davon, ob sie in der EU oder anderswo hergestellt wurden – müssen die EU-Kosmetikverordnung einhalten. Online-Marktplätze und Importeure sind hierfür verantwortlich.

F: Ist Lilial dasselbe wie Lyral?

A: Nein, aber beide wurden gleichzeitig verboten. Lyral (INCI: HYDROXYISOHEXYL 3-CYCLOHEXENE CARBOXALDEHYDE, CAS 31906-04-4) ist ein anderer Duftstoff, der ebenfalls wegen Sensibilisierungspotenzials und reproduktionstoxischer Wirkung mit Verordnung (EU) 2021/1902 in Anhang II der Kosmetikverordnung aufgenommen wurde.

F: Wie erkenne ich, ob ein Produkt reformuliert wurde?

A: Schauen Sie auf die INCI-Liste auf der aktuellen Verpackung. Wenn „BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL“ nicht mehr aufgeführt ist, wurde das Produkt reformuliert oder enthielt den Stoff nie. Achten Sie auch auf Hinweise des Herstellers wie „New Formula“ oder geänderte Verpackungsdesigns.

Fazit

Das EU-Verbot von Lilial (Butylphenyl Methylpropional) seit dem 1. März 2022 ist eine wichtige verbraucherschutzrechtliche Maßnahme, die auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage beruht. Die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B ließ unter der EU-Kosmetikverordnung keine andere Entscheidung zu. Das Verbot gilt absolut und umfasst alle kosmetischen Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Für Verbraucher gilt: Die INCI-Liste lesen lohnt sich. Für Hersteller und Händler gilt: Lilial-haltige Produkte nach dem Stichtag im Sortiment zu haben, ist ein erhebliches rechtliches Risiko. Die anhaltende Präsenz verbotener Produkte im Markt zeigt, dass Marktüberwachung und Verbraucheraufklärung weiterhin wichtig sind. Die Kosmetikindustrie hat mit der Reformulierung betroffener Produkte einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Verbrauchersicherheit gemacht.

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