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Olaplex No. 1 & No. 2 INCI-Vergleich: Was sich an der Formel wirklich geändert hat – und was nicht

Mai 11, 2026

Die Vertriebsgesellschaft New Flag bewirbt OLAPLEX® auf ihrer deutschen Markenseite mit einer bemerkenswert weitreichenden Aussage zur Produktentwicklung. Im Original heißt es dort:

„Als OLAPLEX zum ersten Mal tief ins Haar eindrang, entstanden nicht nur starke Verbindungen zwischen Proteinbausteinen, sondern auch zwischen Labor und Salon – zwischen bahnbrechender Wissenschaft und grenzenlosen Stylingmöglichkeiten. In den letzten zehn Jahren wurde eine neue Kategorie erschaffen, Barrieren durchbrochen und die OLAPLEX Complete Bond Technology ständig weiterentwickelt. So empowern wir Stylist:innen, Colorist:innen und ihre Kund:innen, Ergebnisse zu erzielen, die das Haar nachhaltig stärken.“

— New Flag, Markenseite OLAPLEX®

Das klingt nach Innovation, Forschung und einer Pipeline, die sich seit zehn Jahren spürbar verändert. Aus Sicht eines Patentanwalts, der täglich INCI-Listen, Patente und Werbeaussagen prüft, lohnt deshalb genau eine Frage: Hat sich die Zusammensetzung der beiden Kernprodukte – Olaplex No. 1 Bond Multiplier und Olaplex No. 2 Bond Perfector – in den letzten Jahren tatsächlich verändert?

Die kurze Antwort vorweg: Nein, oder zumindest nicht in dem Maß, das die Werbesprache suggeriert. Wer die INCI-Listen vergleicht, sieht keine echte Reformulierung, sondern eine bemerkenswerte Konstanz – getragen von einem einzigen patentierten Wirkstoff: Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate.

In diesem Beitrag zeige ich die vollständigen INCI-Listen, vergleiche die dokumentierten Versionen und ordne den Befund rechtlich und marktstrategisch ein – inklusive Patentablauf 2035, Henkel-Übernahme und der EU-Lilial-Thematik.

Olaplex No. 1 Bond Multiplier – die minimalistische Formel

Olaplex No. 1 ist das Konzentrat, das im Salon direkt der Färbe- oder Blondiermischung zugesetzt wird. Es ist eine der schlankesten INCI-Listen, die man im Profibereich findet.

Aktuelle INCI-Liste (Profi- und Retail-Größen, 2025/2026) – übereinstimmend dokumentiert durch Incidecoder, Skinsort und den Fachhandel SalonCentric:

#INCI-BezeichnungFunktion
1Water (Aqua)Lösungsmittel
2Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleatepatentierter Wirkstoff (Bond Building)
3Sodium BenzoateKonservierungsmittel
4PhenoxyethanolKonservierungsmittel

Vier Inhaltsstoffe. Mehr nicht. Das ist seit Jahren so – und es ist auch das, was die offizielle Olaplex-Patentseite indirekt bestätigt, indem sie für No. 1 ausschließlich Patente nennt, die die Wirkstoffchemie betreffen (Olaplex Patents).

Hinweis auf eine ältere Variante

Eine Vergleichsanalyse auf ph-plex.com dokumentiert für eine ältere bzw. abweichende Charge eine geringfügig andere Stabilisator-Konstellation (Sodium Chloride, Sodium Citrate statt der heutigen Konservierer). Solche Mikro-Anpassungen sind im Kosmetikrecht üblich – sie ändern weder den Charakter noch die Patentaussage des Produkts und gelten regulatorisch nicht als „Reformulierung“.

Zwischenfazit für No. 1: Eine vier-Inhaltsstoff-Lösung, deren gesamte Wirkungsversprechen auf einem einzigen Molekül ruhen.

Olaplex No. 2 Bond Perfector – die Pflegematrix um denselben Wirkstoff

Olaplex No. 2 wird nach dem Auswaschen der Färbung „am Waschbecken“ einwirken gelassen. Es enthält denselben patentierten Wirkstoff wie No. 1, eingebettet in eine klassische, kationisch konditionierende Pflegebasis.

Aktuelle INCI-Liste, dokumentiert auf Incidecoder und in identischer Form in den salonexklusiven 525-ml-Gebinden gemäß ph-plex.com:

Water (Aqua), Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate, Propylene Glycol, Cetearyl Alcohol, Behentrimonium Methosulfate, Cetyl Alcohol, Phenoxyethanol, Glycerin, Hydroxyethyl Ethylcellulose, Stearamidopropyl Dimethylamine, Quaternium-91, Sodium Benzoate, Cetrimonium Methosulfate, Cetrimonium Chloride, Fragrance (Parfum), Polyquaternium-37, Tetrasodium EDTA, Butylphenyl Methylpropional, Etidronic Acid, Ascorbic Acid, Phytantriol, Prunus Amygdalus Dulcis (Sweet Almond) Oil, Tocopheryl Acetate, Aloe Barbadensis Leaf Juice, Panthenol, Simmondsia Chinensis (Jojoba) Seed Oil, Citric Acid, Potassium Sorbate.

Funktional zerfällt diese Liste in vier Blöcke:

  • Wirkstoff: Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate (Position 2 – ungewöhnlich weit vorne für eine Aktivsubstanz)
  • Emulsions- und Konditionierbasis: Cetearyl Alcohol, Cetyl Alcohol, Behentrimonium Methosulfate, Cetrimonium Methosulfate, Cetrimonium Chloride, Quaternium-91, Polyquaternium-37, Stearamidopropyl Dimethylamine
  • Pflege- und Antioxidanzien: Glycerin, Panthenol, Phytantriol, Ascorbic Acid, Tocopheryl Acetate, Aloe Barbadensis Leaf Juice, Süßmandelöl, Jojobaöl
  • Konservierung, Chelatoren, Duft: Phenoxyethanol, Sodium Benzoate, Potassium Sorbate, Tetrasodium EDTA, Etidronic Acid, Fragrance (Parfum), Butylphenyl Methylpropional, Citric Acid

Vergleicht man diese Liste mit den auf Incidecoder seit 2019 dokumentierten Versionen und den Bestätigungen in den aktuellen 525-ml-Profivarianten, zeigt sich: Reihenfolge, Wirkstoffanteil und Hilfsstoffe sind im Wesentlichen unverändert. Die Pflegematrix ist eine etablierte, gut tolerierte Konditionierungsbasis – aber chemisch genau die, die Olaplex von Beginn an verwendet hat.

Direktvergleich No. 1 vs. No. 2: Was die Listen wirklich verraten

KriteriumOlaplex No. 1 Bond MultiplierOlaplex No. 2 Bond Perfector
Anzahl INCI4ca. 28
TrägermediumWasser, klare LösungWasser, kationische Emulsion
Patentierter WirkstoffBis-Aminopropyl Diglycol DimaleateBis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate
Position des Wirkstoffs in der ListePlatz 2Platz 2
Pflegeöle/AntioxidanzienkeineMandelöl, Jojobaöl, Vit. E, Vit. C, Panthenol, Aloe
KonservierungSodium Benzoate, PhenoxyethanolPhenoxyethanol, Sodium Benzoate, Potassium Sorbate
Duftstoffe / AllergenekeineFragrance, Butylphenyl Methylpropional (Lilial), Benzyl Benzoate (in einigen Chargen)
AnwendungslogikAdditiv zur FärbemischungPflegende Maske nach der Färbung

Der entscheidende Punkt: Der gesamte „Bond-Building“-Anspruch der Reihe steht und fällt mit einem einzigen Molekül – Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate. Alles andere ist Trägerchemie und Pflegekosmetik.

Der Wirkstoff im Patentkontext: Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate

Der gemeinsame Wirkstoff geht auf die Erfinder Eric D. Pressly und Craig J. Hawker zurück und ist Gegenstand des Stammpatents US 9,498,419 B2 „Keratin treatment formulations and methods“. Aus patentrechtlicher Sicht sind drei Punkte relevant:

  1. Antizipiertes Ablaufdatum: 15. Mai 2035. Damit steht Olaplex weltweit unter erheblichem Wettbewerbsdruck durch generische Bond-Builder, obwohl der Schutz nominell noch knapp ein Jahrzehnt läuft (Google Patents).
  2. Erprobte Durchsetzungsstärke: In den USA hatte Olaplex L’Oréal wegen Patentverletzung, Geheimnisverrats und Vertragsbruchs verklagt. Die Jury sprach 2019 zunächst 91,3 Mio. USD Schadensersatz zu (Winston & Strawn); der Federal Circuit hob die zentralen Patentaspekte später teilweise auf (Justia / CAFC 2021). Die Verfahrensgeschichte zeigt aber, wie zentral dieses eine Molekül für das gesamte Geschäftsmodell ist.
  3. Mono-Wirkstoff-Risiko: Anders als bei einer Pflegelinie mit mehreren Aktivsubstanzen ist das Olaplex-Portfolio rund um No. 1 / No. 2 auf eine einzige patentierte Substanz konzentriert. Investoren analysieren das seit Jahren als Hauptrisiko (Seeking Alpha).

„Ständige Weiterentwicklung“ – Werbung trifft INCI-Realität

Genau hier wird der Vergleich rechtlich interessant. Zur Erinnerung das Originalzitat von der New Flag-Markenseite:

„In den letzten zehn Jahren wurde eine neue Kategorie erschaffen, Barrieren durchbrochen und die OLAPLEX Complete Bond Technology ständig weiterentwickelt.“

— New Flag, Markenseite OLAPLEX®

Die INCI-Listen aus mehreren Jahren erzählen jedoch eine andere Geschichte:

  • No. 1: 4 Inhaltsstoffe – seit Jahren stabil (Incidecoder, Skinsort, SalonCentric).
  • No. 2: Pflegematrix um denselben Wirkstoff – im Wesentlichen unverändert dokumentiert (Incidecoder).
  • Innovationsfokus seit 2024/2026: Die Produktneuheiten betreffen vor allem No. 3 PLUS – ein neues Pre-Shampoo-Treatment, das mit einem zusätzlichen „Damage Defense Cationic Complex“ beworben wird (PR Newswire / OLAPLEX, Vogue 2026). Bemerkenswert: In der neuen No. 3 PLUS ist Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate laut Vergleichsanalyse nicht mehr deklariert – die Formel basiert dort auf Stärke, kationischen Tensiden und Pflanzenölen (ph-plex.com INCI-Vergleich No. 3 / No. 3 Plus).

Anders gesagt: Die „Weiterentwicklung“ findet außerhalb der Salonkernprodukte No. 1 und No. 2 statt. Wer als Salon mit dem klassischen Bond-Building-Schritt arbeitet, kauft 2026 chemisch dasselbe wie 2019.

Das ist weder rechtlich verboten noch ungewöhnlich – aber es ist eine wichtige Information für Friseur:innen, Apotheker:innen und Endkund:innen, die die Werbeaussage „ständig weiterentwickelt“ beim Wort nehmen.

Lilial-Thematik: Was Salons in der EU prüfen sollten

Ein INCI-Detail mit erhöhter regulatorischer Aufmerksamkeit: Butylphenyl Methylpropional (Lilial) ist in den dokumentierten No. 2-Varianten als Duftstoff enthalten. Lilial wurde in der EU im Rahmen der CMR-Substanzregelung beanstandet; Salons sollten daher die Chargen-Etikettierung der aktuellen Ware abgleichen und die Marktkonformität der jeweiligen Batch prüfen (ph-plex.com Analyse). Aus anwaltlicher Sicht ist das ein typischer Compliance-Punkt, bei dem die INCI-Information mehr aussagt als jede Werbebroschüre.

Marktkontext: Henkel-Übernahme und das Ende der Olaplex-Selbstständigkeit

Am 26. März 2026 hat Henkel die Übernahme von Olaplex für rund 1,4 Mrd. USD (2,06 USD je Aktie) bekanntgegeben (Henkel Pressemitteilung, Olaplex Investor Relations, CNBC). Für die INCI-Frage hat das mittelfristig zwei mögliche Konsequenzen:

  • Skalierung statt Reformulierung: Henkel wird die bestehende Patentbasis maximieren wollen. Eine Reformulierung der Kernprodukte vor Patentablauf ist betriebswirtschaftlich unwahrscheinlich.
  • Generika-Druck nach 2035: Sobald das Stammpatent fällt, werden Bond-Building-Generika auf Basis von Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate marktfähig – ein klassischer Patentablauf-Szenario, wie wir es aus Pharma und Spezialchemie kennen.

Praxis-Take-aways für Salons, Distributoren und IP-Verantwortliche

  • Salons: Wer Olaplex No. 1 / No. 2 einkauft, kauft eine etablierte Standardrezeptur. Marketing-Begriffe wie „Weiterentwicklung“ beziehen sich auf das Markenökosystem, nicht auf die INCI-Liste dieser beiden Produkte.
  • Distributoren wie New Flag: Die Werbeaussage, die OLAPLEX Complete Bond Technology werde „ständig weiterentwickelt“ (New Flag), sollte mit konkreten Produktbelegen (z. B. No. 3 PLUS, No. 0.5 Scalp Serum) untermauert und nicht pauschal auf die Bestseller No. 1 und No. 2 bezogen werden – sonst droht ein Konflikt mit den lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an Werbeklarheit (§ 5 UWG, Irreführung durch Aussagen über die Beschaffenheit oder wesentliche Merkmale).
  • IP-Verantwortliche: Der Patentablauf 2035 ist absehbar, aber nicht morgen. Bis dahin bleibt Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate der Engpass und Schlüssel zugleich.
  • Endkund:innen: Wer Lilial vermeiden möchte oder sensitiv reagiert, sollte bei No. 2 die aktuelle Charge prüfen.

FAQ – häufige Fragen zum INCI-Vergleich Olaplex No. 1 und No. 2

Welcher Wirkstoff macht Olaplex „Olaplex“?
Bis-Aminopropyl Diglycol Dimaleate. Er ist in beiden Produkten (No. 1 und No. 2) der einzige patentierte Aktivbestandteil (Google Patents US 9,498,419).

Hat Olaplex die Formel von No. 1 oder No. 2 in den letzten Jahren wesentlich geändert?
Nein. Die auf Incidecoder und im professionellen Vertrieb dokumentierten INCI-Listen stimmen mit der aktuellen Salongröße im Wesentlichen überein.

Warum spricht New Flag dann von „ständiger Weiterentwicklung“?
New Flag schreibt wörtlich, „in den letzten zehn Jahren wurde eine neue Kategorie erschaffen, Barrieren durchbrochen und die OLAPLEX Complete Bond Technology ständig weiterentwickelt“ (New Flag). Bezogen auf das Markenökosystem (z. B. No. 3 PLUS, Scalp-Linie, neue Masken) ist das zutreffend; auf die INCI-Rezeptur der Salonklassiker No. 1 und No. 2 lässt sich die Aussage hingegen nicht stützen (OLAPLEX Pressemitteilung No. 3 PLUS).

Wann läuft das Olaplex-Stammpatent ab?
Nach aktueller Patentakte am 15. Mai 2035 (Google Patents).

Welche INCI-Komponente ist EU-rechtlich besonders zu beachten?
Butylphenyl Methylpropional (Lilial) als Duftbestandteil in No. 2. Salons sollten die Marktkonformität der jeweiligen Charge prüfen (ph-plex.com).

Wer steht künftig hinter der Marke?
Henkel hat im März 2026 die Übernahme von Olaplex für 1,4 Mrd. USD angekündigt (Henkel).

Fazit

Aus IP- und INCI-Sicht ist die Lage klar: Olaplex No. 1 und No. 2 sind keine Beispiele für eine kontinuierlich reformulierte Rezeptur, sondern für eine konsequent erhaltene Patentformel. Die viel zitierte „Weiterentwicklung“ findet auf der Produkt- und Sortimentsebene statt, nicht in den Schlüsselrezepturen der beiden Salonklassiker. Wer das versteht, kann sowohl als Salon als auch als Distributor präziser kommunizieren – und als Endkundin oder Endkunde die Werbeversprechen kritischer einordnen.

Sources / Quellenhinweise zu den verwendeten INCI- und Patentdaten:

Incidecoder Olaplex No. 1, Incidecoder Olaplex No. 2, Skinsort Olaplex No. 1, SalonCentric No. 1, ph-plex.com 525-ml-Vergleich, Google Patents US 9,498,419, Olaplex Patentübersicht, Winston & Strawn zu Olaplex/L’Oréal, CAFC Olaplex v. L’Oréal, Henkel-Übernahmeankündigung, Olaplex IR-Mitteilung, PR Newswire zu No. 3 PLUS, Vogue 2026, Seeking Alpha Patentablauf-Analyse, New Flag Markenseite.

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